Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1994

Geschäftszahl

94/06/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/24 89/06/0106 1

Stammrechtssatz

Die Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde ist im Fall einer beschränkten Parteistellung des Berufungswerbers, wie dies in Ansehung von Nachbarn nach Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972 der Fall ist, auf jenen Themenkreis beschränkt, in dem der Nachbar mitzuwirken berechtigt ist (Hinweis E 26.4.1984, 82/06/0110).