Verwaltungsgerichtshof
29.11.1994
94/05/0239
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0183 4
(hier ist Paragraph 16, Absatz 8, OÖ ROG betroffen)
Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, jedoch müssen die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die Baubehörde und die Gewerbebehörde berücksichtigt werden (Hinweis E 15.10.1981, 401/80).