Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1994

Geschäftszahl

94/05/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0183 4

(hier ist Paragraph 16, Absatz 8, OÖ ROG betroffen)

Stammrechtssatz

Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, jedoch müssen die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die Baubehörde und die Gewerbebehörde berücksichtigt werden (Hinweis E 15.10.1981, 401/80).