Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.1994

Geschäftszahl

94/05/0239

Rechtssatz

Bei der Frage, ob eine bauliche Anlage iSd Paragraph 23, Absatz 2, OÖ BauO 1976 in allen ihren Teilen so geplant und errichtet wird, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, kann nur die konkrete bauliche Anlage berücksichtigt werden (Hinweis E 7.12.1993, 93/05/0196).