Verwaltungsgerichtshof
29.11.1994
94/05/0239
Bei der Frage, ob eine bauliche Anlage iSd Paragraph 23, Absatz 2, OÖ BauO 1976 in allen ihren Teilen so geplant und errichtet wird, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, kann nur die konkrete bauliche Anlage berücksichtigt werden (Hinweis E 7.12.1993, 93/05/0196).