Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1997

Geschäftszahl

94/05/0191

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 86/07/0237 3

Stammrechtssatz

Die in der Gegenschrift enthaltenen Ausführungen können die fehlenden Erörterungen und die unterlassene Begründung nicht ersetzen.