Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1996

Geschäftszahl

94/05/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/08/27 96/05/0186 1

Stammrechtssatz

Für die Frage der Auslegung des Ausdruckes "einzelne Dachgauben" in Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO ist maßgeblich, daß die Dachgauben nach den Plänen nicht den Eindruck einer geschlossenen Front machen (Hinweis E 15.11.1988, 87/05/0212).