Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1996

Geschäftszahl

94/05/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 89/05/0026 17

(hier: Mehrfamilienhaus und Einfamilienhaus)

Stammrechtssatz

Die Frage der Zulässigkeit von Aufenthaltsräumen im ersten und zweiten Dachgeschoß eines Krankenhauses kann subjektiv-öffentliche Nachbarrechte nicht berühren (Hinweis E 20.11.1972, 789/72, VwSlg 8317 A/1972).