Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1996

Geschäftszahl

94/05/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 89/05/0026 13

Stammrechtssatz

Der Wortlaut des Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die in dieser Bestimmung enthaltene Flächenformel lasse lediglich zu, die vorgeschriebene Gebäudehöhe bei manchen Gebäudeteilen bis zu 3 m zu überschreiten, wenn dafür andere Gebäudeteile um das entsprechende Ausmaß abgesenkt werden.