Verwaltungsgerichtshof
19.11.1996
94/05/0015
GRS wie VwGH E 1995/05/18 94/06/0191 1
(hier betreffend Zustellung des Titelbescheides trotz ausgewiesener Vollmacht des Vertreters an die Partei persönlich)
Obwohl Rechtswidrigkeiten, die im Titelverfahren unterlaufen sind (so zB das Einschreiten eines Vertreters ohne Vollmacht), im Vollstreckungsverfahren nicht mehr bekämpft werden können, liegt dennoch ein Vollstreckungshindernis iSd Paragraph 10, Absatz 2, VVG vor, wenn der Mangel zugleich eine ordnungsgemäße Zustellung des Titelbescheides hinderte.