Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1996

Geschäftszahl

94/05/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/12/15 94/06/0150 2

(hier: Errichtung einer Landesstraße nach dem Krnt LStG 1991)

Stammrechtssatz

Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt (hier: Gehsteigerrichtung nach dem BStG) das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist zu berücksichtigen, daß die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Bundesstraßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis E 27.3.1980, 1123/77).