Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1996

Geschäftszahl

94/04/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/04/0246 3

Stammrechtssatz

Die durch den Abschluß einer Fachschule erworbenen Fachkenntnisse reichen nicht an jene heran, die durch die Absolvierung einer der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, IngG 1990 genannten Lehranstalten vermittelt werden. Fachschulen vermitteln keine fachliche Qualifikation im Umfang der HTL-Ausbildung.