Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1996

Geschäftszahl

94/04/0191

Rechtssatz

Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen aufgrund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).