Verwaltungsgerichtshof
18.10.1994
94/04/0016
Paragraph 203, Absatz 2, BergG gewährt dem Eigentümer einer durch Tätigkeiten iSd Paragraph 2, Absatz eins, BergG gefährdeten Sache kein subjektives öffentliches Recht auf Tätigwerden der Behörde nach dieser Gesetzesstelle.
Besprechung in:
ZfV 4 aus 2006,, 432-442;