Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1994

Geschäftszahl

94/04/0016

Rechtssatz

Paragraph 203, Absatz 2, BergG gewährt dem Eigentümer einer durch Tätigkeiten iSd Paragraph 2, Absatz eins, BergG gefährdeten Sache kein subjektives öffentliches Recht auf Tätigwerden der Behörde nach dieser Gesetzesstelle.

Beachte

Besprechung in:

ZfV 4 aus 2006,, 432-442;