Verwaltungsgerichtshof
26.04.1995
94/03/0289
Ein Mietwagen ist einem Taxi nicht gleichzusetzen (Hinweis E 26.3.1993, 92/03/0113 - 0117). Im Beschwerdefall war daher das Verbotszeichen "Einfahrt verboten" mit der Zusatztafel ausgenommen Taxi vom Betreiber des Mietwagens zu beachten.