Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Geschäftszahl

94/03/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2

Stammrechtssatz

Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere

(iSd Paragraph 4, ZustG) bestehen, der Behörde überlassen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/03/0204