Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Geschäftszahl

94/03/0149

Rechtssatz

Eine sonstige Unterkunft ist eine nicht als Wohnung zu qualifizierende Unterkunft (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0317; hier: Schuppen).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/03/0204