Verwaltungsgerichtshof
15.06.1994
94/03/0034
GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 2
Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt wird (Hinweis E 30.1.1984, 84/05/0008, VwSlg 11312 A/1984).