Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.1996

Geschäftszahl

94/02/0449

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/19 91/03/0101 2

Stammrechtssatz

Ein Gutachten, das erst nach Rechtskraft des gegen den Besch gefällten Straferkenntnisses erstattet wird, ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel iSd Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG (Hinweis E 22.2.1989, 88/03/0127).