Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.1994

Geschäftszahl

94/02/0269

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/19/0084 E 2. Juli 1990 VwSlg 13247 A/1990 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung des verantwortlichen Beauftragten, betriebsinterne Anweisungen zu befolgen, ist für die Wirksamkeit der Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten ohne Bedeutung.