Verwaltungsgerichtshof
14.12.1994
94/01/0761
Die Frage der Berechnung der Berufungsfrist kann schon deshalb nicht Gegenstand der Manuduktionspflicht gem Paragraph 13 a, AVG sein, weil Paragraph 58, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 61, Absatz eins, AVG die Rechtsmittelbelehrung in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Erfordernis der Angabe, innerhalb welcher Frist des Rechtmittel einzubringen ist, eingeschränkt hat.