Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1994

Geschäftszahl

93/18/0621

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0537 4

Stammrechtssatz

Angesichts der großen Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr, die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern, ebenso wie von solchen ohne Lenkerberechtigung, ausgeht, ist die Erlassung (Aufrechterhaltung) eines Aufenthaltsverbotes auch dann rechtmäßig, wenn damit in das Privatleben und Familienleben des Fremden in relevanter Weise eingegriffen wird. Die Erlassung (Aufrechterhaltung) eines Aufenthaltsverbotes ist diesfalls nämlich dringend geboten (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).