Verwaltungsgerichtshof
27.01.1994
93/18/0621
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0537 4
Angesichts der großen Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr, die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern, ebenso wie von solchen ohne Lenkerberechtigung, ausgeht, ist die Erlassung (Aufrechterhaltung) eines Aufenthaltsverbotes auch dann rechtmäßig, wenn damit in das Privatleben und Familienleben des Fremden in relevanter Weise eingegriffen wird. Die Erlassung (Aufrechterhaltung) eines Aufenthaltsverbotes ist diesfalls nämlich dringend geboten (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).