Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1994

Geschäftszahl

93/18/0587

Rechtssatz

Ist das Vorliegen auch nur einer der (kumulativen)

Voraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins bis Ziffer 8, StbG 1985 zu

verneinen, so steht der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes

gegen den Fremden Paragraph 20, Absatz 2, FrG 1993 nicht entgegen (Hinweis E

17.6.1992, 91/01/0147).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180587.X04