Verwaltungsgerichtshof
06.10.1994
93/18/0365
GRS wie VwGH E 1994/03/03 94/18/0017 3
(hier: einjähriger Aufenthalt)
Der insgesamt ungefähr zweieinhalbjährige Aufenthalt eines Fremden in Österreich ist keineswegs ausreichend, um dem in Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 angeführten Kriterium der Dauer des Aufenthaltes großes Gewicht beimessen zu können (Hinweis E 15.12.1993, 93/18/0446).