Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

93/18/0274

Rechtssatz

Fehlt auf einem Rückschein eine Bestätigung der Übernahme der

Sendung durch einen Übernehmer und scheint stattdessen in der

Rubrik "Übernahmsbestätigung" das Zustelldatum sowie die

Unterschrift des Zustellers mit der in Klammern gesetzten

Beifügung "Briefkasten" auf, so ist der Nachweis der Zustellung

des Schriftstückes nicht erbracht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180274.X01