Verwaltungsgerichtshof
25.11.1993
93/18/0109
GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 2
Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist.