Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1997

Geschäftszahl

93/17/0405

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4

(auf den Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung kommt es für die Prüfung der Haftungsvoraussetzungen nicht an).

Stammrechtssatz

Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenüber dem - Primärschuldner - nicht voraus

(Hinweis E 8.5.1980, 2085/79, VwSlg 5488 F/1980).