Verwaltungsgerichtshof
18.10.1999
93/17/0396
Auch das gänzliche Fehlen von Einrichtungsgegenständen und die Erneuerung des Inventars durch den Pächter nehmen einem Gewerbeunternehmen noch nicht (in jedem Fall) die Eignung, Gegenstand eines Pachtvertrages zu sein (Hinweis MietSlg 28118).