Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1999

Geschäftszahl

93/17/0396

Rechtssatz

Auch das gänzliche Fehlen von Einrichtungsgegenständen und die Erneuerung des Inventars durch den Pächter nehmen einem Gewerbeunternehmen noch nicht (in jedem Fall) die Eignung, Gegenstand eines Pachtvertrages zu sein (Hinweis MietSlg 28118).