Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1999

Geschäftszahl

93/17/0396

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/30 91/17/0192 2

Stammrechtssatz

Während das Unternehmen eine fruchtbringende Gesamtsache ist, dient ein Raum nur dem Gebrauch. Wird eine "lebende Organisation" überlassen, die einen "Ruf", einen Kundenkreis, ein Warenlager, Forderungen usw besitzt, so ist Pacht anzunehmen. Sind hingegen nur körperliche Sachen vorhanden, zB

eines schon stillgelegten Betriebes, so liegt Miete vor.