Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1995

Geschäftszahl

93/17/0320

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0064 2

Stammrechtssatz

Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).