Verwaltungsgerichtshof
29.05.1995
93/17/0318
GRS wie VwGH E 1995/04/27 93/17/0075 2
Die Zustellung einer Erledigung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten; dies selbst im Falle des tatsächlichen Zukommens an die Partei, weil weder ein Fall des Paragraph 7, ZustG noch des Paragraph 9, Absatz eins, zweiter Satz ZustG vorliegt (Hinweis E 18.5.1988, 87/02/0150).
Besprechung in:
SWK 1996/14 A 258-259;