Verwaltungsgerichtshof
25.10.1996
93/17/0280
GRS wie 85/15/0069 E 9. Juni 1986 RS 4
Die Tatsache allein, daß ein in den Paragraphen 80, ff BAO bezeichneter Vertreter die ihm auferlegten Verpflichtungen auf einen Steuerberater überträgt, vermag, wenn dennoch die im Paragraph 9, Absatz eins, BAO genannten Folgen infolge schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten eintreten, letzteren nicht zu exkulpieren.