Verwaltungsgerichtshof
25.10.1996
93/17/0280
GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4
(auf den Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung kommt es für die Prüfung der Haftungsvoraussetzungen nicht an)
Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenüber dem - Primärschuldner - nicht voraus (Hinweis E 8.5.1980, 2085/79, VwSlg 5488 F/1980).