Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1993

Geschäftszahl

93/17/0270

Rechtssatz

Das Wr VergnügungssteuerG 1987 nimmt durch die demonstrative Aufzählung der als aggressiv anzusehenden Darstellungen die maßgebende Abgrenzung der steuerpflichtige Tatbestände vor. Eines psychologischen Sachverständigen zur Frage, ob durch einen Spielapparat eine aggressive Handlung dargestellt wird, bedarf es nicht (Hinweis E 23.11.1990, 87/17/0375; hier: "King of Monsters").