Verwaltungsgerichtshof
14.10.1993
93/17/0270
Für die Erfüllung des Tatbestandes des Paragraph 6, Absatz 4, Wr VergnügungssteuerG 1987 ist es nicht maßgeblich, ob die aggressive Handlung (hier Zertrampeln von Häusern im Zuge eines Ringkampfes zwischen zwei Sauriern im Spiel "King of Monsters") Ziel des Spieles ist, oder es sich bei dem Dargestellten lediglich um einen "Nebeneffekt, der den Spielablauf bzw Spielerfolg in keiner Weise beeinflußt", handelt.