Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1995

Geschäftszahl

93/17/0267

Rechtssatz

Die einem nicht zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörden ermächtigten Vertreter zugestellten, als Abgabenbescheide intendierten Erledigungen der Abgabenbehörden sind mangels einer für den Abgabepflichtigen rechtswirksamen Zustellung als Bescheide rechtlich nicht existent geworden. Die Vorstellungsbehörde hätte somit die vom Abgabepflichtigen gegen die Abweisung seiner Berufung durch den Gemeinderat eingebrachte Vorstellung mangels eines bekämpfbaren Bescheides als unzulässig zurückweisen müssen. Die von ihr ausgesprochene Abweisung der Vorstellung erweist sich daher als rechtswidrig. Ebenso hätte statt der genannten Abweisung der Berufung eine Zurückweisung erfolgen müssen.