Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1995

Geschäftszahl

93/17/0187

Rechtssatz

Ist eine den Außerortverbrauch von Getränken erfassende Abgabenerklärung iSd Paragraph 148, Absatz 2, Slbg LAO derart berichtigt worden, daß der Außerortverbrauch nicht mehr erfaßt ist, so ist auf diese als relevante Abgabenerklärung geltende Mängelbehebungserklärung Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 3, FAGNov 1991 nicht anzuwenden. Die Behörde durfte daher die - ihr offenstehende - Ermittlung des durch die Berichtigung ausgeschiedenen Außerortverbrauchs nicht unter Hinweis auf diese Bestimmung durch einen Rückgriff auf die seinerzeitige Abgabenerklärung ersetzen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/17/0201

94/17/0144