Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1996

Geschäftszahl

93/17/0053

Rechtssatz

Der Abgabepflichtige ist auch durch eine "nachträgliche Mängelbehebung" (Selbstbemessungserklärung iSd Paragraph 149, Absatz 2, Wr LAO) nicht daran gehindert, ein Begehren auf bescheidmäßige Abgabenfestsetzung zu stellen (zur Zulässigkeit eines solchen Begehrens: Hinweis: E 5.4.1991, 87/17/0136).