Verwaltungsgerichtshof
25.02.1994
93/17/0001
GRS wie 85/15/0066 E 17. Februar 1986 RS 1
Die längere Bahnfahrtdauer kann nicht als ausreichender Grund dafür angesehen werden, daß ein Zeuge das für seine Beförderung vorgesehene Massenbeförderungsmittel nicht benützt.
Besprechung in:
AnwBl 1994/9 S 734-736;