Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1993

Geschäftszahl

93/16/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0603/54 B 24. April 1954 RS 1

Stammrechtssatz

Zur bestimmten Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, genügt es nicht, einige Bestimmungen des betreffenden Gesetzes (hier des interalliierten Kontrollabkommens für Österreich) ziffernmäßig ohne irgendwelche dazugehörige Rechtsausführungen aufzuzählen.