Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1993

Geschäftszahl

93/16/0119

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0495/63 E 7. April 1964 VwSlg 6286 A/1964 RS 2

Stammrechtssatz

Geschäftsmäßig ist eine selbständige und nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Häufigkeit ausgeübte Tätigkeit.