Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1994

Geschäftszahl

93/16/0103

Rechtssatz

Die wichtigste Konsequenz der Auflösung einer GmbH besteht in der Liquidation der Gesellschaft nach Maßgabe der Paragraphen 89, ff GmbHG. Mit der Auflösung ist eine Änderung des Gesellschaftszweckes verbunden. An die Stelle des ursprünglichen tritt der Abwicklungszweck. Im übrigen ändert sich nichts Grundsätzliches (Hinweis: Koppensteiner, GmbH-Gesetz Kommentar, Randziffer 26 und 27 zu Paragraph 84,).