Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

93/16/0077

Rechtssatz

Unterhaltsvereinbarungen nach Paragraph 80, EheG bedürfen keiner bestimmten Form, insb nicht der des Notariatsaktes. Unterhaltsvereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung sind in der Regel nicht unentgeltlich (Hinweis: Pichler in Rummel ABGB Bd 2, 02te Auflage, Paragraph 80, EheG Rz 3).