Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1995

Geschäftszahl

93/16/0030

Rechtssatz

Es fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Anordnung des Inhalts, daß ein nach einer Berufungsvorentscheidung erklärter Beitritt nur wirksam oder zulässig wäre, wenn er mit einem Vorlageantrag verbunden wird.