Verwaltungsgerichtshof
18.05.1995
93/15/0234
GRS wie VwGH E 1992/12/09 91/13/0118 4
(hier: Unkenntnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Berichtgung des Vorsteuerabzuges gem Paragraph 16, Absatz eins, UStG 1972 bei Änderung der Bemessungsgrundlage).
Die Unkenntnis der Steuerpflicht von Einnahmen bewirkt keine Unbilligkeit der Einhebung der Abgabenschuld, zumal die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift nur dann als unverschuldet angesehen werden kann, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist.