Verwaltungsgerichtshof
29.06.1995
93/15/0225
GRS wie VwGH E 1992/12/09 92/13/0077 3
Verfügt der Abgabepflichtige über ausreichende andere Einkünfte, die es ihm erlauben, eine stets verlustbringende Tätigkeit auszuüben, stellt dies einen subjektiven Umstand dar, der in Zweifelsfällen als Indiz für das Vorliegen einer steuerlich unbeachtlichen Tätigkeit spricht.