Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1996

Geschäftszahl

93/15/0215

Rechtssatz

Im Rahmen der Liebhabereibeurteilung geht es bei der Frage, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt, um Zusammenhänge von erwerbswirtschaftlichen Betätigungen, nicht aber um solche beim Erwerb von Betrieben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/15/0216