Verwaltungsgerichtshof
27.01.1994
93/15/0214
GRS wie 1604/65 B 9. November 1965 VwSlg 6797 A/1965 RS 1
Mit der Behauptung, dass der angefochtene Bescheid seinem Inhalte nach bzw infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, also aus in den im Paragraph 42, Absatz 2, VwGG 1965 aufgezählten Gründen rechtswidrig sei, wird keineswegs dargetan, in welchen subjektiven Rechten der Beschwerdeführer nach dem Inhalt des verwaltungsbehördlichen Abspruches verletzt sein soll.