Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1994

Geschäftszahl

93/15/0214

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/01/27 93/15/0193 1

Stammrechtssatz

Durch verschiedene Verfahrensrügen wird kein aus einer Rechtsnorm ableitbares subjektives Recht des Bf dargestellt (Hinweis E 13.11.1992, 91/17/0047).