Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1993

Geschäftszahl

93/15/0204

Rechtssatz

Der in einem Mängelbehebungsschriftsatz enthaltene Antrag, den angefochtenen Bescheid "abzuändern", stellt kein dem Gesetz entsprechendes "bestimmtes Begehren" iSd Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 6, VwGG einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof dar.