Verwaltungsgerichtshof
21.03.1996
93/15/0201
GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4
Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen zu beantworten. Was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstätigen Berufsfortbildung sein.