Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1994

Geschäftszahl

93/15/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0177/68 E 23. Jänner 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Da Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG 1965 die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Bf verletzt zu sein behauptet, als "Beschwerdepunkte" bezeichnet, kann der Beschwerdepunkt nicht mit dem bestimmten Begehren im Sinne des Paragraph 42, Absatz 2, VwGG 1965 gleichgesetzt werden.